Urteil: MFD-Partner müssen Betreuung durch medizinisches Fachpersonal sicherstellen
Medical Fitness Deutschland (MFD) I Ein Fitnessstudio, welches im Wettbewerb mit einem MFD Partner Studio steht, sah sich durch die Verwendung des MFD Logos ohne eine entsprechende „medizinische Betreuung“ vor Ort anzubieten benachteiligt und führte die Angelegenheit einer gerichtlichen Klärung zu. Das betroffene Studio hatte seinen Focus ausschließlich auf ein externes Netzwerk aus Ärzten und Gesundheitspartnern gesetzt.Das mit der Angelegenheit befasste Gericht führte in seinen Entscheidungsgründen aus, dass der potentielle Kunde bei der Werbung mit dem MFD Logo von der werbenden Fitnessanlage, nicht nur ein „auf seine Person abgestimmtes Fitnesstraining“ erwarte, sondern eine Betreuung durch medizinisches Fachpersonal sichergestellt sein muss. „Zum medizinischen Fachpersonal zählen insbesondere Ärzte und Physiotherapeuten, ggf. auch andere Berufsgruppen, die die entsprechende medizinische Fachausbildung aufweisen“, so dass LG Landshut in seiner Entscheidung. Weiter wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass der Verbraucher erwartet, dass in Studios, welche mit MFD Logo werben, solches Fachpersonal auch regelmäßig zu Verfügung stehe oder zumindest kurzfristig ein Kontakt zum Fachpersonal innerhalb der Räumlichkeiten des Studios hergestellt werden könne. Die Urteilsbegründung wird von MFD ausdrücklich begrüßt.
Infos: www.medical-fitness.net




