Änderungen im Rehasport: § 44 ohne Kraft und Cardio
Kraft- und Cardiotraining sind laut den neuen Rahmenvereinbarungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) ab 2011 voraussichtlich nicht mehr Teil des Rehabilitationssports. Was sich noch ändert und wie Sie darauf reagieren können, lesen Sie hier.
Kraft- u. Cardiotraining werden ab 2011 nicht mehr als Rehasport akzeptiert. Dies teilte der DBS in seinen neuen Rahmenvereinbarungen mit. Vom Rehasport ausgeschlossen ist künftig
- J Training an Kraft- und Cardiogeräten, (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer),
- J Training, das überwiegend auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielt (z.B. Rollstuhlkurse),
- J Selbstverteidigungstraining aus dem Kampfsportbereich.
Der Grund findet sich in den neuen Rahmenvereinbarungen. In 4.5 heißt es: „Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne dieser Vereinbarung sind nicht Übungen ohne medizinische Notwendigkeit, die lediglich der Erzielung oder Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen dienen (z. B. freies Schwimmen an so genannten Warmbadetagen).“
Weiter ist festgelegt, dass kein Leistungs- und Konkurrenzgedanke bei und zwischen den Teilnehmern entstehen soll.
Möglichkeiten für Fitnessclubs
Trotz der neuen – für die Fitnessclubs eher negativen – Neuerungen gibt es noch Möglichkeiten, Rehasport im Studio anzubieten. Zum Glück gibt es einige Ausnahmefälle in den Vereinbarungen:
- J Training an Cardiogeräten, speziell an Fahrradergometern, darf in Herzgruppen angewendet werden,
- J Bei Kursen für behinderte Frauen und Mädchen, die auf die Stärkung des Selbstbewusstseins abzielen, dürfen Elemente aus Kampfsportarten wie Judo, Karate, Taekwon-Do oder Jiu-Jitsu angewendet werden,
- J Rehasport kann auch ohne Geräte im Kursraum stattfinden.
Was darf der neue Rehasport?
Die neuen Vereinbarungen sehen für den Rehabilitationssport folgende Sportarten und Übungen vor. Voraussetzung ist, dass die behinderten Teilnehmer physisch und psychisch rehabilitiert werden:
- J Gymnastik,
- J Leichtathletik,
- J Schwimmen,
- J Bewegungsspiele in Gruppen.
Außer den angeführten Sportarten können auch andere anerkannt werden, wenn das Ziel des Rehasports nicht erreicht werden kann wie beispielsweise Bogenschießen für Menschen im Rollstuhl oder Sportkegeln für blinde Menschen. Nicht in Betracht kommen jedoch folgende Sportarten:
- J Sportarten, die gemessen an den Kosten für den Rehabilitationssport einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand erfordern,
- J Sportarten, bei denen eine erhöhte Verletzungsgefahr oder ein anderes gesundheitliches Risiko besteht,
- J Kampfsportarten und Sportarten der Selbstverteidigung (z. B. Boxen, Kickboxen, Ringen, Judo, Karate, Taekwon-Do, Jiu-Jitsu).




