Eine saubere Sache

Wasserhygiene ist das A und O für Studiobetreiber, die einen Pool bzw. Whirlpool im Studio haben. Sie müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht gewährleisten, dass durch die Aufbereitung und Desinfektion des Wassers in Schwimmbecken oder Whirlpools die Anforderungen an die Wasserqualität nach § 37 Abs. 2 IfSG eingehalten werden. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie dabei beachten sollten.

Wer in seinem Studio über einen Pool oder Whirlpool verfügt, übernimmt eine große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitglieder. Dazu ist es unbedingt erforderlich, sich regelmäßig von der Qualität des Wassers zu überzeugen und sie anhand geeigneter Parameter zu überprüfen. Auch die Dokumentation der festgestellten Werte ist wichtig, denn öffentliche Schwimmbäder und Whirlpools werden durch das Gesundheitsamt überwacht, das die Wasserqualität und Anlagentechnik überprüft. Gesetzliche Grundlage der Sicherung und Überwachung der Qualität des Schwimm- und Badebeckenwassers ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz – IfSG)”. § 37 Abs. 2 IfSG regelt dabei die genauen Anforderungen. Schwimmbecken und Whirlpools in öffentlichen Einrichtungen müssen demnach so beschaffen sein, dass durch den Gebrauch oder die Nutzung keine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger zu befürchten ist. Als Betreiber eines Studios können Sie allerdings davon ausgehen, dass bei Bädern, in denen die Wasseraufbereitung nach DIN 19643 erfolgt, auch eine hygienisch einwandfreie Wasserbeschaffenheit erzielt werden kann.

Wenn das Wasser im Becken bleibt
Ein Schwimmbecken ist keine Badewanne, aus der nach dem Bad das dreckige Wasser abgelassen wird. Das Wasser im Pool bleibt – aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen – über längere Zeit im Becken. Der Fachmann spricht bei Schwimmbeckenwasser deshalb auch von Kreislaufwasser. Selbst wenn der Betreiber peinlich genau darauf achtet, dass alle Mitglieder immer nur geduscht ins Becken gehen, gelangen trotzdem Schmutz, Keime, Haare und Hautschuppen ins Wasser. Um die nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) geforderte Wasserqualität sicherzustellen, wird das Beckenwasser im Kreislauf aufbereitet. Bei diesem Prozess werden verschiedene Reinigungsstufen durchlaufen. Die Verfahrensstufen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19643) kombiniert werden können, sind: Flockung, Filtration, Adsorption (Anlagerung von Verunreinigungen an Aktivkohle), chemische Zerstörung von Verunreinigungen, meist mit Ozon, und Depotdesinfektion mit Chlor. Neben der Flockung, der Filtration, der Regulierung des pH-Wertes und der Desinfektion spielen auch die Zugabe von Frischwasser und die Beckenbodenreinigung eine Rolle.

Flockungsmittel binden Schwebstoffe
Im Beckenwasser befinden sich Schwebstoffe, die so klein sind, dass sie Sandfilter ungehindert passieren. Um sie zu binden, wird dem Wasser vor dem Filtern Flockungsmittel zugesetzt. Die Kleinstteile verkleben zu größeren Partikeln, die dann problemlos gefiltert werden können. Bei stärkerer Verschmutzung des Beckenwassers werden vor allem leistungsfähige Sandfilteranlagen eingesetzt. Als Filtermaterial kommt spezieller Quarzsand zum Einsatz, an dessen Körnern sich Schmutzpartikel aus dem zu filternden Wasser absetzen. Es gibt Ein- und Mehrschichtfilteranlagen. Je mehr Verunreinigungen durch den Filter zurückgehalten werden können, desto weniger Desinfektionsmittel werden benötigt.

Filter im Schwimmbecken regelmäßig reinigen
Der Filter sammelt Schmutzstoffe, Keime und auch Bakterien wie Pseudomonaden und Legionellen. Pseudomonaden sind Bakterien, die sich durch die Ausbildung einer extrazellulären Schleimschicht vor widrigen Einflüssen wie beispielsweise Desinfektionsmitteln schützen können. Ihr Vorhandensein weist auf Mängel bei der Filterwartung, auf eine unzureichende Beckenwasserdesinfektion und auf Mängel bei der Reinigung und Desinfektion der Becken hin. Legionellen sind Bakterien, die sich vor allem in einem Temperaturbereich zwischen 23 und 45 °C vermehren. Sie können in geringer Zahl über das Füllwasser ins Becken gelangen und sich bei nicht ausreichender Desinfektion und Spülung vor allem in den Filtern vermehren. Deshalb müssen die Filter der Schwimmbecken selbst regelmäßig gereinigt werden. Das erfolgt durch eine sogenannte Rückspülung. Bei diesem Prozess wird die Fließrichtung des Wassers im Becken umgekehrt und die Fließgeschwindigkeit erhöht. Es gibt vollautomatische Filteranlagen, die eine Spülung automatisch durchführen. Bei halbautomatischen Anlagen muss die Spülung manuell durch den Betreiber eingeschaltet werden. Das Wasser der Rückspülung wird in den Abwasserkanal geleitet und durch Frischwasser ersetzt. Die Chemie muss stimmen Schwimm- und Badebeckenwasser kann bei nicht sachgerechter Aufbereitung Mikroorganismen enthalten, die gesundheitsgefährdend sein können. Die mikrobiologische Überwachung der Badewasserqualität soll laut dem Umweltbundesamt sicherstellen, dass es zum Beispiel nicht zu Durchfallerkrankungen, Ohr- oder Augenentzündungen kommen kann. Dazu sind in den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und der vom BMGS eingesetzten Badewasserkommission sowie im technischen Regelwerk (DIN 19643) mikrobiologische Überwachungsparameter angegeben. Darin enthalten sind auch Untersuchungshäufigkeiten und Angaben zur Probenentnahme und zu den Nachweisverfahren. Bei der Desinfektion (Chlorung) von Schwimmbädern und Whirlpools entstehen hypochlorige Säure und Hypochlorit- Anionen. Die Desinfektionswirkung wird vorrangig durch die hypochlorige Säure bewirkt. Beide Verbindungen werden unter dem Begriff „freies Chlor“ zusammengefasst. Sie reagieren mit den im Badewasser vorhandenen Mikroorganismen und Verunreinigungen sehr unterschiedlich und komplex. Reaktionen mit Mikroorganismen, die zu deren Abtötung führen, sowie Oxidationsreaktionen zum Abbau von Verunreinigungen sind erwünscht. Andere Reaktionstypen führen dagegen zu unerwünschten Desinfektionsnebenprodukten (DNP). Beispiele für DNP sind die Trihalogenmethane und Nebenprodukte, die unter dem Begriff „gebundenes Chlor” zusammengefasst werden. Insbesondere das zu dieser Gruppe gehörende Stickstofftrichlorid ist ein extremer Reizstoff für Augen, Nase, Rachen und Bronchien. Es gast aus dem Beckenwasser aus und sorgt für den typischen chlorähnlichen Geruch. Der Gehalt an Trihalogenmethanen (THM, zum Beispiel Haloforme wie Chloroform) soll im Whirlpoolwasser den Wert von 0,020 mg/l (20μg/l) nicht überschreiten. Korrektur des pH-Wertes Die Messung des pH-Wertes ist für die Wasseraufbereitung wichtig, da er die Wirksamkeit der Desinfektion und die Verträglichkeit des Wassers für Haut und Augen sowie die Haltbarkeit des Schwimmbades beeinflusst. Ein hoher pH-Wert bedeutet, dass das Wasser alkalisch reagiert. Die Wasserdesinfektion wirkt dann nicht mehr richtig. Außerdem trocknet die Haut aus. Bei niedrigen pH-Werten ist das Wasser sauer und kann Schwimmbadarmaturen angreifen. Bei Werten zwischen 7,0 und 7,4 ist Wasser praktisch neutral und deshalb ideal für die Haut Ihrer Kunden und die Wirkung des Desinfektionsmittels. Gemessen werden kann der pH-Wert z. B. durch Teststreifen. Eine automatische Regelung des pH-Wertes ist nicht nur ein großer Komfort, sondern erleichtert die Kontrollen, die regelmäßig durchzuführen sind. Für die Haut wäre ein pH-Wert von 5,5 ideal. Allerdings würde Wasser mit so hohem Säuregehalt Korrosionsschäden an Metall und Augenbrennen verursachen, denn die Tränenflüssigkeit hat einen pHWert zwischen 7,0 und 7,5. Es muss also ein Kompromiss gefunden werden. Gemäß DIN 19643 sollte der pH-Wert bei Süßwasser zwischen 6,5 und 7,6 liegen; bei Meerwasser ist ein pH-Wert zwischen 6,5 und 7,8 vorgeschrieben. Der pH-Wert muss regelmäßig gemessen und gegebenenfalls durch Zugabe spezieller Produkte korrigiert werden.

 

 

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