Fitness First darf Studios in Hamburg öffnen
Fitness First Germany GmbH ǀ Fitness First darf seine Hamburger Studios wieder öffnen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat heute in einem Eilverfahren entschieden, dass die vom Hamburger Senat in der Corona-Eindämmungsverordnung angeordnete Schließung von Fitnessstudios rechtswidrig ist. In diesem Zuge darf Fitness First seine acht Fitnessstudios in Hamburg zeitnah wieder öffnen. Grund für den Erfolg von Fitness First vor Gericht ist, dass die Hamburger Senatsverwaltung aufgrund der starken Eingriffe in die Grundrechte, die Schließung der Fitnessstudios nicht ohne Mitwirkung des Parlaments verhängen dürfen. Damit hat das Gericht in Hamburg die erheblichen Anstrengungen der Fitnessbranche anerkannt, die durch ihre gut funktionierenden Hygienemaßnahmen ein sicheres Training ermöglichen.
Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bereiten sich die acht Fitness-First-Studios in Hamburg bereits auf die Wiedereröffnung vor. Martin Seibold, CEO von Fitness First und der LifeFit Group: „Unser Erfolg in erster Instanz ist ein großartiges Zwischenergebnis. Wir werten die Entscheidung als Bestätigung, dass Fitnessstudios ein Teil der Lösung in der Coronapandemie sein können – und nicht als Teil des Problems betrachtet werden sollten. (…) Wir hoffen, dass das Hamburger Urteil wegweisend für weitere Bundesländer sein wird.“
Infos: www.fitnessfirst.de
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