Die größten Datenschutz-Mythen
Im Mai 2018 traten die neuen Datenschutzregeln der Europäischen Union in Kraft. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führte in vielen Unternehmen zu Verwirrung und Verunsicherung – und viele verstehen die neuen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz bis heute nicht oder nicht richtig.
Irrtümer aus dem ersten Jahr
Mythos 1: Jede Datenerfassung bedarf einer Einwilligung
Diese Einschätzung ist schlichtweg unzutreffend. Die Datenverarbeitung ist grundsätzlich auch ohne eine Einwilligung erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung vorliegt und schutzwürdige Interessen des Betroffenen (insbesondere von Kindern) dem nicht entgegenstehen. Außerdem ist keine Einwilligung notwendig, wenn die Datenverarbeitung insbesondere erforderlich ist
- zur Erfüllung eines Vertrags,
- für vorvertragliche Maßnahmen auf eine Anfrage hin,
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen.
Mythos 2: Kunden dürfen öffentlich nicht mit Namen angesprochen werden
Diese Einschätzung ist ebenfalls unzutreffend. Natürlich kann beim Empfang ein Mitglied oder Kunde nach wie vor mit seinem Namen angesprochen werden. Die Zielsetzung der DSGVO sieht keineswegs eine solche Einschränkung vor.
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Matthias W. Kroll
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