Neue Kündigungsfrist ab März
3 Dinge, die Sie jetzt beachten müssen
Seit dem 1. März gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge und damit auch die verkürzte Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit.
Die gesetzlichen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten für alle Studios, die eine automatische Vertragsverlängerung nach der Mindestlaufzeit haben oder die Möglichkeit anbieten, Online-Verträge abzuschließen.
Warum das Ganze?
Der Gesetzgeber will mit den Änderungen die Verbraucher vor ewig langen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Handy- und Stromlieferungsverträgen schützen. Da die neuen Paragrafen aber nicht differenzieren, gelten sie für alle Dauerschuldverträge mit Verbrauchern und damit auch für Ihren Mitgliedervertrag.
Was muss beachtet werden?
- Die Erstlaufzeit darf maximal 2 Jahren betragen.
- Eine stillschweigende Vertragsverlängerung nach Ablauf der Erstlaufzeit ist nur noch mit einer Kündigungsfrist von einen Monat möglich.
- Für Online-Verträge muss eine einfache Kündigungsmöglichkeit etabliert werden.
Was ist konkret zu tun?
Wer in seinen AGB eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung stehen hat, muss diese für Neukunden wie folgt anpassen:
„Die Erstlaufzeit beträgt zwei Jahre. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.“
Bieten Sie die Möglichkeit an, Mitgliedschaften über Ihre Webseite abzuschließen (Online-Verträge), dann müssen Sie künftig sicherstellen, dass diese auch online kündbar sind. Dazu muss eine leicht zugängliche und gut sichtbare Kündigungsschaltfläche, ein sog. „Kündigungsbutton“, auf der Internetseite platziert werden.
Für die Programmierung bleibt noch etwas Zeit. Die Verpflichtung einen Kündigungsbutton für Online-Verträge zur Verfügung zu stellen, besteht erst ab dem 1. Juli 2022.
Jetzt ist aktive Kundenbindung gefragt!
Zufriedene Mitglieder sind loyal und halten Ihnen auch in schwierigen Zeiten die Treue. Daher ist „im Recht sein“ das Eine, aber Kundenzufriedenheit das Wichtigere.
Entscheidend ist oftmals eine offene Kommunikation mit dem Mitglied, Verständnis für die individuelle Situation und das Aufzeigen von Alternativen. Im Hintergrund sollten Sie jedoch wissen, ob Sie wirklich Recht haben und was die rechtlichen Fallstricke sind.
Julia Ruch ist Inhaberin der aktivKANZLEI. Nach ihrem Studium war sie zunächst als angestellte Rechtsanwältin in verschiedenen Anwaltskanzleien für Zivil- und Arbeitsrecht tätig, bevor sie als Juristin und Syndikusanwältin in die Wirtschaft wechselte. Ein Schwerpunkt ihrer Kanzlei liegt u. a. auf der Beratung von Fitnessstudios und Trainern.
In Ihrem 5-Tage E-Mail Kurs: „5 einfache Tipps zur Kundenbindung“, erklärt Juila Ruch an fünf Beispielen, was in typischen Situationen das tatsächliche Problem mit dem Mitglied ist und wer Recht hat. Sie erfahren wie Sie Ihre Rechte zusammen mit einer effektiven Kommunikation im Studioalltag umsetzen und Ihre Mitglieder langfristig halten.
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