AGB krisenfest machen
Warum Sie Ihre AGB jetzt anpassen sollten
Sie sind kein Muss, aber doch fester Bestandteil im Geschäftsleben: die AGB. Clubbetreiber sollten ihre AGB regelmäßig prüfen lassen und ggf. aktualisieren. Mit gewissen Klauseln können die Mitgliedsgebühren während der Vertragslaufzeit erhöht, eine Zahlungspflicht festgelegt und eine Leistungsbefreiung bei höherer Gewalt vereinbart werden.
Alle Bundesländer haben ihre Studios wieder geöffnet. Die Mitglieder sind umfassend informiert, die Mitarbeiter geschult und ein jeweiliges Hygienekonzept ist etabliert. Mit Flatterbändern zwischen den Geräten, Abstandmarkierungen auf dem Boden und zusätzlichen Desinfektionsstationen arrangiert man sich mit der „neuen Normalität“. Das Fitnesstraining wird auch in den kommenden Monaten anders ablaufen als in der Zeit vor der Coronakrise. Allen ist dabei klar, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen, um eine zweite Welle von Infektionen und die erneute Schließung aller Studios zu verhindern.
Oftmals hat man es aber gar nicht in der eigenen Hand, wenn behördliche Verordnungen erlassen werden oder ein Mitglied die Rechtslage und die Kulanz des Fitnessstudios ausreizen will, weil im Vertrag ein bestimmter Punkt nicht wirksam geregelt wurde. Als Studiobetreiber sollte man handeln, die Erfahrungen der letzten Monate reflektieren und die eigenen Verträge samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) krisenfest machen.
Fluch und Segen mit dem Kleingedruckten
AGB sind mittlerweile fester Bestandteil im heutigen Geschäftsleben. Weniger entscheidend ist, wie man diese Klauseln nennt. Statt Allgemeine Geschäftsbedingungen kann man sie beispielsweise auch „Allgemeine Trainingsbedingungen“ oder „Teilnahmebedingungen“ nennen, solange für den Vertragspartner der Rechtscharakter ersichtlich bleibt.
Die Klauseln werden zur Standardisierung und Konkretisierung eines Vertrags, der bei einer Vielzahl von Kunden eingesetzt werden soll, genutzt. AGB werden nicht einzeln ausgehandelt, sondern einseitig von einem Vertragspartner vorgegeben und bedürfen daher einer besonderen Kontrolle, um Missbrauch zu verhindern (z. B. Benachteiligung des Vertragspartners). Die Entscheidung für oder gegen AGB ist nicht immer leicht.
Gut zu wissen: Es besteht keine Pflicht zur Verwendung von AGB! Dennoch empfiehlt es sich aber, im Geschäftsleben AGB aufzustellen und zu verwenden. So kann man die Organisation der Geschäftsabläufe vereinfachen, in diesen eine Haftungsbegrenzung festschreiben und somit die eigene Rechtsposition absichern.
Den komplettem Artikel finden Sie in der aktuellen bodyLIFE Ausgabe 07/2020 oder als kostenlosen Download im STORE.
Fotos: Sergey Yarochkin – stock.adobe.com; Mirja Krönung, tomertu – stock.adobe.com